Allgemeine Verkaufsbedingungen

  1. Zahlungsbedingungen: bar, sofern nicht anders vereinbart.

  2. Maße und Mengen: ARTIMAR behält sich das Recht vor, nach der Zuteilung die Maße und Mengen vor Ort zu überprüfen. Daraus resultierende Korrekturen sind vom Kunden zu akzeptieren. Bei einer Abweichung von mehr als 5% behält sich ARTIMAR das Recht vor, den Auftrag zu stornieren oder andere Preise anzubieten.

  3. Preisanpassungen: ARTIMAR behält sich das Recht vor, ihre Preise zu erhöhen, wenn sich die Ausführung der Bestellung aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, um mindestens 3 Monate verzögert oder wenn sich die Selbstkosten der zu liefernden Produkte zwischen Bestellung und Lieferung um mindestens 3% erhöhen.

  4. Die Stornierung eines Auftrags berechtigt ARTIMAR, eine pauschale Entschädigung für den entgangenen Gewinn in Höhe von 20 % mit einem Mindestbetrag von 500 € zu verlangen, unabhängig von der Pflicht, die bestellten und maßgefertigten Waren nach Bezahlung abzunehmen.

  5. Nichtzahlung: Bei Nichtzahlung werden von Rechts wegen Verzugszinsen in Höhe von 10 %/Jahr + eine pauschale Entschädigung von 10 % für den Zahlungsverzug fällig. Im Falle der Nichtzahlung hat ARTIMAR außerdem das Recht, nach vorheriger Ankündigung ihre Leistungen auszusetzen. Dauert diese Aussetzung länger als 14 Tage oder wird sie wiederholt, hat ARTIMAR das Recht, den Vertrag auf Kosten des Kunden vorzeitig zu kündigen und Schadensersatz gemäß Artikel 4 zu verlangen. ARTIMAR hat dann auch das Recht, noch nicht fällige Forderungen sofort fällig zu stellen.

  6. Die Lieferfristen sind indikativ und niemals verbindlich.

  7. Sichtbare Mängel müssen bei der Lieferung gemeldet werden. Unsichtbare Mängel müssen innerhalb von 48 Stunden nach ihrer Entdeckung gemeldet werden. Beides unter Androhung der Verwirkung jeglicher Rechte. Auch wenn sie rechtzeitig erfolgen, berechtigen sie den Kunden in keiner Weise, seine Zahlungsverpflichtung aufzuschieben oder auszusetzen. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Waren vor der Einlagerung/Verarbeitung zu prüfen. Die bedingungslose Annahme von Material bedeutet eine ausdrückliche Annahme des gelieferten Produkts.

  8. Die Haftung von N.V. ARTIMAR beschränkt sich üblicherweise auf die Rücknahme oder den Ersatz mangelhafter Produkte. ARTIMAR haftet nicht für Abweichungen, die durch die Beschaffenheit der bestellten Produkte bedingt sind (z.B. bei Naturstein).

  9. Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, dass er ausführlich über die technischen Eigenschaften der bestellten Produkte, die später zu beachtenden Wartungsvorschriften sowie die geltenden Preise und Bedingungen informiert wurde.

  10. ARTIMAR akzeptiert keine Einkaufsbedingungen ihrer Kunden, in welcher Form auch immer. Nur das, was in den Angeboten enthalten ist, ist verbindlich.

  11. Im Falle der Lieferung und Aufstellung von Waren durch ARTIMAR sorgt der Kunde dafür, dass die Räume, in denen die Installation stattfinden soll, zu den vereinbarten Terminen zugänglich sind, dass Strom und Wasser zur Verfügung stehen und dass die Umgebung gesichert und gegen mögliche Belästigungen oder Schäden geschützt ist.

  12. Bei jeder Lieferung oder Installation sorgt der Auftraggeber dafür, dass jemand anwesend ist, um die Lieferung und/oder die ausgeführten Arbeiten zu kontrollieren und die Liefer- oder Arbeitspapiere zu unterzeichnen, andernfalls wird davon ausgegangen, dass alles in Ordnung war und die Lieferung/die ausgeführten Arbeiten akzeptiert werden.

  13. Im Falle von Streitigkeiten sind die Gerichte von Antwerpen, Departement Tongeren, nach belgischem Recht zuständig.

Besondere Bedingungen

  1. Wenn in einem Angebot oder einer Bestellung eine Steinart, aber keine Oberflächenbehandlung angegeben ist, gehen wir zunächst davon aus, dass Sie den Stein meinen, den wir ständig auf Lager haben. Ist die Steinart nicht in unserem ständigen Lagerbestand enthalten, gehen wir davon aus, dass Sie die glänzende/polare Variante meinen. Bei Blaustein gehen wir ausnahmsweise davon aus, dass Sie die dunkle, gesüßte Variante meinen.

  2. Wenn keine Angaben gemacht werden, werden auch die folgenden Varianten als Standard angenommen:

    • glänzende Oberflächen für glänzende Steine

    • matte Oberflächen für matte, gebrannte und/oder gebürstete Steine

    • die Standardkantenausführung ist gerade ausgeführt.

  3. Die Mindestgröße von 0,10 m² wird bei der Preisberechnung zugrunde gelegt, für Veredelungen wie Polieren der 2. Seite und andere gilt eine Mindestgröße von 1 m² - dies ist auch in der Preisliste Veredelungen deutlich angegeben.

  4. erbundwerkstoff- und Keramikausschnitte werden nicht mit eingeklebten Verstärkungsleisten verstärkt. Bei allen anderen Gesteinsarten werden keine Verstärkungsleisten eingeklebt; dies geschieht nur auf besonderen Wunsch und nur bei Granit und Marmor. Die Mindestdicke für das Einkleben solcher Leisten beträgt 30 mm. Der Abstand zwischen zwei Aussparungen (Spülen, Kochfelder, Dübel usw.) oder dem Rand eines Werkstücks muss immer mindestens 50 mm betragen.

    Die Nichtbeachtung dieser Norm geschieht immer auf eigene Gefahr.

  5. Bei einem Gehrungsbrett wird immer eine Verbundlatte oder Alu zur Verstärkung hinzugefügt. Wenn dies nicht gewünscht ist, muss dies bei der Bestellung deutlich angegeben werden. Ebenso ist die normale Gehrungsausführung mit einer Fase; wenn eine kleine Abrundung gewünscht wird, muss dies ebenfalls im Voraus mitgeteilt werden. Der Preis für beide Ausführungen ist derselbe.

  6. Für Vorratsziegel wird ein reduzierter Plattensatz verwendet.

    Dies ermöglicht es dem Verkäufer, die Mindestanzahl der für das aktuelle Projekt benötigten Platten zu ermitteln und das Preisangebot für den Kunden korrekt zu berechnen.Die Anwendung eines Plattentarifs bedeutet nicht, dass der Kunde das Eigentum an der Platte oder an eventuellen Plattenresten übernimmt.Die im Tarif angegebene Plattengröße ist eine Bruttoplattengröße.

    Die erzielbare Nettolänge und -breite kann einige cm geringer sein.

  7. Wünscht der Kunde, die Sägeanordnung selbst zu bestimmen (offenes Buch oder Stein mit Sonderzeichnung), so muss dies bei der Bestellung schriftlich mitgeteilt werden und es werden zusätzliche Kosten berechnet (siehe Tarif S. 32).

    Diese Kosten decken einen erhöhten Verwaltungsaufwand, einen höheren Plattenverlust, ein höheres Risiko und eine größere Schwierigkeit beim Sägen ab.

  8. Die normale Liefer- und Produktionszeit variiert zwischen 5 und 10 Arbeitstagen, je nach Schwierigkeit, Größe, ... (Sie kann sich einige Wochen vor und nach den jeweiligen Betriebsferien verlängern). Diese Frist ist ein Ziel, keine Verpflichtung.

    Höhere Gewalt (Krankheit, Panne, Bruch von Lagerbeständen usw.) kann ebenfalls zu einer Verlängerung der Standardfristen führen und berechtigt nicht zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.

  9. Bei einer Sonderbestellung von Lagerfremdsteinen kann eine Anzahlung von 50 % des Gesamtbetrags der Bestellung verlangt werden, bevor die Bestellung angenommen wird.

    Die Lieferzeit für Bestellungen von Lagerfremdsteinen hängt von der Verfügbarkeit und Lieferbarkeit des Materials ab.Daher können wir nicht immer die normale Lieferzeit garantieren.

  10. Bei sehr dringenden Bestellungen (= Eilbestellungen) werden wir die Möglichkeit der Ausführung innerhalb der gesetzten Frist von Fall zu Fall prüfen. Wenn wir die endgültigen Maße nicht bis 9 Uhr an einem Werktag erhalten haben, beginnt diese Frist erst am nächsten Werktag. Wenn wir Maß nehmen müssen, beginnt die Frist ebenfalls erst am nächsten Werktag.

  11. Dickenunterschiede sind unvermeidlich, eine Toleranz von 2 mm wird im Allgemeinen akzeptiert.

  12. Bei Komposit mit Spiegelpartikeln können sich diese Partikel lösen. Dies ist steinartbedingt und beeinträchtigt die Qualität des Steins nicht.

  13. Plattenmaße, Struktur und Farbabweichungen sind variabel und daher unvermeidlich. Beanstandungen hierüber sind im Nachhinein nicht möglich. Alle Steine werden mit ihren natürlichen Mängeln verkauft. Herkunft, Farbe und Struktur richten sich nach den abgebildeten Mustern, die nur einen Anhaltspunkt für die endgültige Lieferung darstellen und daher naturbedingt nicht identisch sein können.

  14. Einige Bestecke müssen bis zu einer Tiefe ausgefräst werden, die die Festigkeit der Arbeitsplatte beeinträchtigt. Bei einer Arbeitsplattenstärke von weniger als 30 mm ist dies oft nicht möglich, und wir raten davon ab, solche Geräte einzubauen.

  15. Alle matten, gebrannten und/oder gebürsteten Steinsorten sind aufgrund ihrer Oberfläche schwieriger zu pflegen: Bitte beachten Sie dies und informieren Sie Ihren Kunden. Für eine pflegeleichte Arbeitsplatte aus Granit oder Verbundwerkstoff empfehlen wir immer die glänzende Ausführung. Die ganz weißen und ganz schwarzen Kompositsteine (fast ohne Sprenkel) erfordern auch mit der glänzenden Oberfläche eine intensivere Pflege. Bei unscharfen Stellen in jedem Stein gilt das gleiche Prinzip: Die Nachbearbeitung erschwert die Pflege, unabhängig von der Steinart.

  16. Eine Arbeitsplattendicke von 20 mm ist in der Regel für Komposit und Keramik ausreichend. Für Naturstein empfehlen wir eine Arbeitsplattenstärke von 30 mm. Dünnere Arbeitsplattenstärken sind auf Anfrage erhältlich, aber aufgrund ihrer höheren Brüchigkeit empfehlen wir (und die meisten Lieferanten) diese Stärke nicht als Arbeitsplatte und lehnen jede Verantwortung im Falle einer Beschädigung ab.

  17. Auch wenn Granit, Verbundwerkstoffe und Keramik sehr stabil und stoßfest sind, besteht bei Arbeitsplatten, die nicht vollständig abgestützt werden, ein größeres Risiko, dass sie (mit der Zeit) aufgrund der aufgebauten Spannung brechen. Bitte sorgen Sie immer für eine optimale Abstützung, damit dieses Risiko vermieden werden kann. Bei Stößen (Hitze, Gewalt, Punktbelastung) besteht immer die Gefahr, dass der Stein beschädigt wird. Dekton und Keramik sind aufgrund ihrer sehr hohen Härte anfälliger für Schlagschäden (z.B. Anschlagen (der Kante) des Steins mit Gegenständen oder Fallenlassen usw.).

  18. Wir können Sie über die Machbarkeit/Sicherheit/Stabilität/Belastbarkeit der Arbeitsplatten in Ihrem Entwurf beraten, aber unser Rat ist nicht bindend. Die endgültige Verantwortung liegt zu 100 % beim Designer/Auftraggeber. Vergewissern Sie sich immer, dass der Stein für maximale Sicherheit vollständig abgestützt werden kann.

  19. Geklebte Spülen sind schön und sehr modern, aber auch hier gelten die Regeln des Aufpralls: Der direkte Kontakt mit Hitze kann zu Rissen in der Spüle führen. Um diesem Effekt entgegenzuwirken, empfehlen wir, beim langsamen Ausgießen von heißem Kochwasser kaltes Wasser laufen zu lassen.

  20. Bei der Herstellung einer reduzierten Verlek-Zone (oder generell bei Tiefenoperationen) wird die darunter liegende Struktur des Steins sichtbar; diese kann in Farbe, Textur und Politur von der oberen Ausführung abweichen, was unvermeidlich ist und keinen Grund zur Beanstandung darstellt.

  21. Zum Zeitpunkt der Messung sollten alle vorbereitenden Arbeiten vollständig und endgültig abgeschlossen sein. Die Geräte müssen vor Ort sichtbar sein und werden (wenn möglich) auf Marke und Typ geprüft, in der Regel ohne den Karton zu öffnen. Dazu sollte uns der Küchenlieferant das entsprechende technische Datenblatt zur Verfügung stellen. Bei einer Dusche muss beim Einbau der Duschwanne, ... muss ein gewisses Gefälle vorgesehen werden können. Das Fundament und die Rohre für die Wasserableitung sollten von einem kompetenten Klempner ausgeführt werden.

Messungen, Lieferungen und Installationen

Auf die Preise für Aufmaß, Lieferung und Verlegung werden keine Rabatte gewährt. Die Fugen werden während des Aufmaßes nach eigenem Ermessen und nach Möglichkeit (Größe der Platten, Zugänglichkeit der Baustelle, usw.) provisorisch festgelegt. Die endgültige Auslegung der Fugen erfolgt nach der Bearbeitung des Aufmaßes auf der Grundlage des aktuellen Bestandes. Das Wiederanschließen von Geräten mit Gas ist uns untersagt und daher nicht im Preis oder in der Leistung enthalten. Wir schließen Geräte nur dann wieder an, wenn sie gebrauchsfertig angeschlossen wurden und keine Anpassungen an Schränken, Rohren, Höhe usw. vorgenommen werden müssen.

Verarbeitung anderer Materialien, wie in der Preisliste angeboten:

Natürlich verarbeiten wir auch andere Naturstein-, Komposit- und Keramikmarken, aber diese Preise sind immer auf Anfrage und können abweichen. Für einen korrekten Preis fordern Sie bitte ein Angebot bei uns an. Kostenvoranschlag anfordern : offertes@artimar.be

Garantiebestimmungen:

Artimar nv garantiert die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten und die Qualität der gelieferten Waren zu denselben Bedingungen wie der Originalhersteller. Wenn dieser keine besonderen Bedingungen stellt, gelten nur die gesetzlichen Gewährleistungsregeln. Der Käufer kann sich nicht auf die Garantie berufen, wenn der Mangel die Folge eines Manipulationsfehlers oder einer mangelhaften Wartung durch den Käufer selbst ist.

Wenn Artimar nv die Installation des Materials nicht selbst vornimmt, kann es weder für eine ungeeignete Wahl des Käufers noch für die Belastungen oder Unannehmlichkeiten haftbar gemacht werden, die während oder nach der Nutzung der gelieferten und abgenommenen Ware entstehen können.

Wenn Artimar nv aufgrund eines der oben genannten Fälle haftbar gemacht wird, wird der Schaden nach Möglichkeit in Naturalien ersetzt. Artimar nv ist nur verpflichtet, das beschädigte Teil zu ersetzen, ohne dass es dafür einen Grund gibt. Der Kunde/Käufer akzeptiert vorbehaltlos, dass diese Reparaturen nicht zu einer Wertminderung des Natursteins führen, da dieser Wert im Angebots- oder Bestellformular vereinbart wurde. Nur direkte Schäden kommen für eine Reparatur oder Entschädigung in Frage. Folgeschäden an anderen Teilen, wie z.B. an der Lackierung, die durch die (Teil-)Reparatur entstehen, gehen zu Lasten des Käufers, der den Verkäufer/Platzierer dafür nicht haftbar machen kann.

Der Käufer erklärt, dass ihm die Eigenschaften der gelieferten Waren bekannt sind. Der Käufer kann Artimar nv nicht für eventuelle Farbunterschiede haftbar machen, die durch eine eventuelle Teilreparatur entstehen können, z. B. durch die Fettversiegelung des nicht ausgetauschten Teils oder durch die Tatsache, dass der ursprünglich gelieferte Stein nicht mehr vorrätig ist. Die Garantie des Lieferanten beschränkt sich auf das Material selbst und umfasst in keinem Fall die Kosten für die Nachbearbeitung und den Wiedereinbau des Materials.